Noch nie gehört

Interessant ist die Stellenausschreibung des Roemer- und Pelizaeus-Museum in Hildesheim in der ZEIT. Gesucht wird ein „Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der stadtgeschichtlichen Sammlung“. Nach der Beschreibung des Aufgabenbereichs heißt es:
„In einem Persönlichkeitsgutachten sollte Ihnen die Fähigkeit zu Teamarbeit, Leistungsfähigkeit und Flexibilität bei unterschiedlichen Aufgabenbereichen attestiert werden.“ Da zusätzlich auch noch ein Fachgutachten nebst Zeugnissen verlangt wird, frage ich mich, wer dieses Persönlichkeitsgutachten ausstellen könnte, stehen doch solche Aussagen normalerweise schon im Arbeitszeugnis. In Frage käme vielleicht der oder die (ehemalige) ChefIn. Was ist aber, wenn diese/r nichts von der Bewerbung erfahren sollen? Wie wäre es eigentlich mit KollegInnen? Oder vielleicht gar die, die so etwas wissen müssten: der Partner oder die Partnerin oder die Familie? Oder gibt es inzwischen den Beruf PersönlichkeitsgutachterIn?

Kategorie: Stellenanzeige

Verschlagwortet:

Schreiben Sie einen Kommentar